... und anderer ver-
deckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur
Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG
Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz am 9.11.07 vor dem Deutschen Bundestag:
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten
heute abschließend über zwei Gesetzentwürfe: zum einen über den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Telekommunikationsüberwachung und zum anderen über
den Entwurf eines Gesetzes, mit dem eine europäische
Richtlinie – Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“ – umgesetzt werden soll. Im Hinblick auf die Redezeit haben
der Kollege Stünker und ich vereinbart, dass er zur Telekommunikationsüberwachung redet und ich zur Vorratsdatenspeicherung. Nicht, dass Sie sich wundern, warum
ich einen Teil in meiner Rede ausspare.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dient der
Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Wie kam es
zu dieser europäischen Richtlinie? Nach den Attentaten
von Madrid wurde anhand von Handys, die man gefunden hatte, festgestellt, mit wem die Attentäter zuvor telefoniert hatten. Auf diese Weise konnte man andere aus
dem terroristischen Umfeld fangen, die an den Attenta-
ten beteiligt waren. Das war der Anlass für England,
Schweden, Frankreich und Irland, eine Initiative im Rat
zu starten mit dem Ziel, dass künftig in ganz Europa Ver-
bindungsdaten gespeichert werden.
Es ist also keineswegs so, dass Deutschland, wie Frau
Leutheusser-Schnarrenberger in einem Artikel der Stuttgarter Zeitung heute behauptet, dieses Thema bei der
EU lanciert habe. Vielmehr haben die genannten Länder
massiv auf die Umsetzung ihrer Vorschläge gedrungen.
Diese sahen die Speicherung der Daten bis zu
36 Monaten vor, darunter die Daten jedes versuchten
Anrufes, der Bewegungsdaten beim Telefonieren mit
dem Handy sowie vieles andere. Der Antrag dieser Länder war in der dritten Säule. Das heißt, es musste Einstimmigkeit herrschen.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu Recht in der dritten Säule!)
– Darüber wird der Europäische Gerichtshof entscheiden, Herr Kollege Montag, und nicht Sie.
(Beifall des Abg. Joachim Stünker [SPD])
Deutschland hat sich ungefähr ein gutes Jahr lang
– und zwar allein auf weiter Flur – im Europäischen Rat
gegen diese weitgehenden Vorschläge der vier Staaten
ausgesprochen.
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Rot-Grün!)
Wir haben unter Rot-Grün, aber auch mit Unterstützung
des ganzen Deutschen Bundestages deutlich gemacht,
dass uns das viel zu weit geht.
Wir haben in ausführlichen Gesprächen – auch mit Telekommunikationsunternehmen – darauf hingewiesen, dass man allenfalls die Daten speichern kann, die ohnehin beim Telefonieren erhoben und bereits zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Wir Deutsche haben uns in Europa dafür einge setzt, die Richtlinie so zu formulieren, dass das möglich ist.
(Beifall bei der SPD)
Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen und
nicht zu behaupten, wir hätten auf europäischer Ebene
etwas lanciert, was wir jetzt umsetzen. Das ist völlig daneben.
Die Tatsache, dass die Iren gegen diese Richtlinie klagen, heißt nicht, dass sie inhaltlich dagegen sind; sie waren ja Antragsteller. Das heißt nur, dass sie den Systemwechsel angreifen, den die Engländer während ihrer
Präsidentschaft durch die Überführung der Entscheidung
von der dritten in die erste Säule vorgenommen haben.
Die Engländer haben das getan, um eine Mehrheitsentscheidung herbeiführen zu können und damit Deutschland als blockierendes Land auszubremsen und die
Macht Deutschlands zu beschränken. Es geht bei der
Klage nicht um den Inhalt der Richtlinie. Deswegen
kann man nicht glauben, dass der Europäische Gerichtshof über den Inhalt entscheiden wird. Da liegen Sie völlig falsch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir haben erreicht, dass die Richtlinie ganz erheblich
entschärft wurde. Wir setzen jetzt diese Richtlinie, die
bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum lässt, in
minimaler Weise um. Wir sehen von den möglichen
Speicherfristen die geringste Speicherfrist von sechs
Monaten vor, und wir orientieren uns auch an anderer
Stelle am geringsten Level. Frau Leutheusser, Sie haben
in Ihrem Interview mit der Berliner Zeitung behauptet,
dass wir mit diesem Gesetz dem Verfassungsschutz und
sonstigen Geheimdiensten Tür und Tor öffnen würden.
Das ist einfach nicht richtig.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dieses Gesetz enthält überhaupt keine Regelungen über
künftige Kompetenzen der Geheimdienste. Dies muss in
einem anderen Gesetz geregelt werden. Damit wir uns
darüber klar sind: Aufgrund dieses Gesetzes ist kein Zu-
griff möglich.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Aufgrund dieses Gesetzes bleibt es dabei, dass die
Daten gespeichert werden, die heute bereits zu Abrechnungszwecken drei Monate gespeichert werden. Die Daten umfassen Angaben darüber, mit wem ich telefoniert
habe, wann ich telefoniert habe, wie lange das Gespräch
gedauert hat und wie teuer es war. Diese Daten, die für
Abrechnungszwecke gebraucht werden, werden gespeichert, nicht mehr und nicht weniger. Richtig ist, dass die
Daten künftig nicht drei Monate, wie es heute üblich ist,
sondern sechs Monate gespeichert werden. Richtig ist
ebenfalls, dass wir auch Daten speichern, die heute nicht
gespeichert, aber generiert werden. Es werden nur Daten
gespeichert, die ohnehin generiert werden; es müssen
keine zusätzlichen Daten generiert werden. Das heißt,
dass auch die Daten, die bei Nutzung einer Flatrate an-
fallen, gespeichert werden müssen. Insoweit ist das eine
Regelung, die über das, was heute möglich ist, hinausgeht, aber eben auch nur insoweit. Ich wäre dankbar,
wenn man diese Tatsache zur Kenntnis nehmen würde.
Mit der Erweiterung von Telekommunikationsüber-
wachungsmöglichkeiten hat die Regelung schon gar
nichts zu tun. Dass da ein großer Unterschied besteht,
wollen wir auch dadurch deutlich machen, dass zu den
beiden Gesetzen unterschiedliche Personen reden. Die
TKÜ-Novelle ist eine Novelle, die nur dazu führt, dass
die Rechte der deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger im Hinblick auf Datenüberwachung oder Abhörmöglichkeiten verbessert werden. Sie werden überhaupt nicht verschlechtert.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Durch die einfache Speicherung der Vorratsdaten wird
auch nichts verschlechtert; denn es bleibt dabei, dass die
Daten nicht beim Staat, sondern wie heute bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Es bleibt dabei: Einen Zugriff auf diese Daten kann es nur
geben, wenn man den Verdacht auf eine erhebliche
Straftat hat und ein richterlicher Beschluss vorliegt. Es
kann nicht willkürlich auf Daten zugegriffen werden.
Deswegen sind die Beispiele aus den genannten Inter-
views falsch.
Ich wäre dankbar, wenn Sie diesen Unterschied zur
Kenntnis nähmen und helfen würden, auch in der öffentlichen Kommunikation deutlich zu machen, dass wir
nicht auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind,
sondern dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen,
dass schwerste Kriminalität, terroristische Taten und organisierte Kriminalität wirksam bekämpft werden können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Montag, November 12, 2007
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